Inzidenz-Regeln für Schulen und Kindertageseinrichtungen gelten die ganze nächste Woche
Ab Montag, 15.03.21, wird der Präsenzunterricht im Landkreis Neu-Ulm wieder ausgeweitet. In diesem Zusammenhang hat der Landkreis Neu-Ulm Schnelltests für Schulen und Kindertageseinrichtungen verteilt. Über 43.000 Schnelltests hat die Feurwehr an die einzelnen Kommunen geliefert. Von dort gehen sie in die verschiedenen Einrichtungen. Die Tests sind für Schüler ab 15 Jahre sowie Erwachsene gedacht. Spezielle Schnelltests für Kinder unter 15 Jahre sind in Planung. Das Technische Hilfswerk war für den Transport der Schnelltests aus München in den Landkreis zuständig. Im Landratsamt wurden die Tests für die weitere Verteilung kommissioniert und verpackt. Die Aktion wird regelmäßig – voraussichtlich alle vier Wochen stattfinden – so dass wöchentliche Tests in den Schulen und Kindertageseinrichtungen vorgenommen werden können. Die Tests sind kostenlos und freiwillig. „Ziel aller ist es, größtmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Infektionsgefahr in der Schule zu minimieren“, sagt Dr. Ansgar Batzner, Schulamtsdirektor beim Staatlichen Schulamt Neu-Ulm. „Bei dem Selbsttestangebot, für Schülerinnen und Schüler gibt es eine erfreuliche Neuerung: Auch für Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren besteht nun spätestens nach den Osterferien, die in zwei Wochen beginnen, die Möglichkeit an solchen Selbsttests teilzunehmen“, so Dr. Ansgar Batzner.
„Nachdem ab Montag wieder Präsenzunterricht an allen Schulen stattfinden kann, ist dies ein wichtiges Angebot direkt vor Ort“, sagt Landrat Thorsten Freudenberger. „Auch wenn die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Neu-Ulm während der Pandemie bis jetzt nicht als Infektionstreiber aufgefallen sind, so sind die Tests ein wichtiger Baustein, um Ausbrüche frühzeitig zu verhindern und dadurch den Einrichtungen mehr Sicherheit zu geben. Ich danke allen Beteiligten für die Umsetzung und gute Zusammenarbeit. Außerdem danke ich den Schulen und Einrichtungen, die in der aktuellen Situation viel Flexibilität zeigen und Großartiges leisten.“
Das gilt ab Montag für die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Neu-Ulm
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz heute laut Robert Koch-Institut bei 46,2 Fällen pro 100.000 Einwohnern und damit unter dem Inzidenz-Wert von 50 liegt, gilt ab Montag, 15.03.2021, für den Landkreis Neu-Ulm Folgendes:
- Es findet Präsenzunterricht ohne Mindestabstand in den Grundschulklassen statt.
- An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt.
- Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder dürfen öffnen.
Nach der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt das Landratsamt Neu-Ulm jeden Freitag bekannt, welche Regelungen für die Schulen und Kindertageseinrichtungen ab dem jeweils kommenden Montag gelten. Grundlage ist dabei der tagesaktuelle Wert der 7-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut. Die Regelungen gelten für die gesamte kommende Woche, auch wenn die 7-Tage-Inzidenz den Grenzwert von 50 Fällen je 100.000 Einwohner im Laufe der nächsten Woche überschreiten sollte. Damit soll den Einrichtungen eine bessere Planungssicherheit gegeben werden.