Handwerkskammer Ulm erwartet Augenmaß bei den Rückforderungen der Corona-Soforthilfen
Mehrere Tausend Handwerksbetriebe zwischen Ostalb und Bodensee sind durch den Lockdown im Frühjahr 2020 unverschuldet in Not geraten. Zu den Gewerken, die damals am stärksten betroffenen waren, gehören insbesondere Friseursalons, Kosmetikstudios, Kfz-Betriebe, Gebäudereiniger, Elektrotechniker, Fliesenleger, Bäcker und Fotografen. Sie haben über die Handwerkskammer Ulm die Corona-Soforthilfe der L-Bank beantragt. Nun werden diese Betriebe in einem Schreiben zur ‚Rückmeldung‘ aufgefordert. Dadurch soll festgestellt werden, ob die Betriebe die Hilfsgelder damals zu Recht erhalten haben oder ob sie Gelder zurückbezahlen müssen. „Das ist grundsätzlich legitim und richtig. Denn es sind Steuergelder, die das Land damals an die betroffenen Betriebe ausbezahlt hat. Trotzdem ist das jetzt ein Schlag für unsere Handwerkerinnen und Handwerker. Hier geht es um viele Existenzen. Unsere Betriebe brauchen ihre Kraft für den Kampf mit der Corona-Pandemie und nicht für weitere Bürokratie“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.
Eine Rückzahlungspflicht trifft vor allem diejenigen Antragsteller, die ihre Notlage erstmal selbst in den Griff bekommen wollten und die Soforthilfe erst spät und in voller Höhe beantragt haben. Durch den Betrachtungszeitraum nach vorne vom damaligen Antragsdatum, ist die Situation für die Betriebe schwierig. Denn für viele bedeutet das, dass der Zeitraum mit den größten Umsatzeinbußen nun überhaupt nicht berücksichtigt wird. Außerdem bedeutet dieses Rückmeldeverfahren nun einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Handwerksbetriebe. „Der angesetzte Bemessungszeitraum für die möglichen Rückforderungen ist unglücklich gewählt. Dieses Verfahren ist zudem zu bürokratisch und zeitaufwändig – insbesondere für unsere kleineren Betriebe. Wir dürfen nicht riskieren, dass unsere Handwerker das Vertrauen in die Politik verlieren“, so Mehlich.
Die Förderbedingungen der Landesregierung sind frühzeitig festgelegt und auch kommuniziert worden. Das Land hatte zudem die Überprüfung angekündigt, denn bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich um einen so genannten bedürftigkeitsabhängigen Zuschuss. Die Handwerkskammer Ulm kann das Unverständnis der Betroffenen dennoch nachvollziehen. Dazu sagt Mehlich: „Die Zuschüsse waren für viele unserer Betriebe überlebenswichtig. Aber es ist eben auch Steuergeld – und Steuergelder dürfen nur dort ankommen, wo die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.“ Es sei Aufgabe des Staates sicherzustellen, dass diese Gelder nicht missbräuchlich verwendet werden. Insofern sei es folgerichtig, dass zu Unrecht oder zu viel gezahlte Mittel zurückgezahlt werden müssten. Bei der Verfolgung nicht korrekt gestellter Anträge wünscht sich die Handwerkskammer aber Augenmaß. Den Mitgliedsbetrieben dürfe kein Betrug unterstellt werden. Denn man dürfe davon ausgehen, dass die Betriebe korrekte Angaben machen. „Wenn jemandem bei den gemachten Angaben ein Fehler unterlaufen ist, dann liegt es in erster Linie an der damaligen Notlage der Betriebe und der Komplexität der Antragsverfahren“, so Mehlich.
Im vergangenen Jahr konnten Handwerksbetriebe mit Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise über die Handwerkskammer Ulm Soforthilfe-Zuschüsse von Land und Bund abrufen. Die Kammer hat damals über 7.500 Anträge der Betriebe zwischen Ostalb und Bodensee bearbeitet. Im Schnitt hat eine Antragsbearbeitung etwa vier bis fünf Tage gedauert. Von der Gesamtzahl der gestellten Anträge sind rund 1.000 Anträge doppelt eingegangen oder zurückgezogen worden. In dem Schnellprüfverfahren sind zudem rund 1.000 Anträge durch die Handwerkskammer abgelehnt worden, da u.a. die Bedürftigkeit nicht vorgelegen hatte. Die Handwerkskammer Ulm hat somit rund 5.500 der eingegangenen Anträge positiv geprüft und zur Auszahlung an die L-Bank empfohlen. Die Schlussbilanz: Insgesamt sind mehr als 55 Millionen Euro an die Handwerksbetriebe in der Region geflossen. Rund 10.000 Euro hat ein Betrieb durchschnittlich an Fördersumme erhalten. Knapp 13 Prozent der Anträge stammten aus dem Alb-Donau-Kreis, 11 Prozent aus dem Stadtkreis Ulm, 11 Prozent aus dem Landkreis Biberach, 8 Prozent aus dem Landkreis Heidenheim, 21 Prozent aus dem Ostalbkreis, 15 Prozent aus dem Bodenseekreis und 21 Prozent aus dem Landkreis Ravensburg.