Nicht nur Spielplätze öffnen wieder

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Ganz vorsichtig will Bayern mit den ersten Lockerungen vorangehen – immer unter der Voraussetzung, dass die Infektionszahlen nicht wieder steigen:

Sich treffen

Ab heute, Mittwoch, 6. Mai, dürfen Verwandte in gerader Linie (Eltern und Geschwister) sich wieder gegenseitig besuchen. Außerdem darf jeweils eine weitere Person (die nicht verwandt sein muss), besucht werden oder zu Besuch kommen.

Rausgehen

Spielplätze sind ab heute, 6. Mai, wieder geöffnet, ab 11. Mai auch Tierparks und botanische Gärten (mit Auflagen, z. B. kein Streicheln), Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten (zunächst ohne Gastronomiebetrieb), Fahrschulen und Musikschulen (Auflage: Einzelunterricht und Abstand, auch zu Hause).

Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, nur die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Man braucht also keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen, darf gehen, wohin man will, und muss nur überall den Mindestabstand einhalten. Menschenansammlungen im öffentlicchen Raum sind nach wie vor nicht erlaubt.

Ab 18. Mai ist in der Gastronomie Außenbewirtschaftung wieder erlaubt, ab 25. Mai alle Speisegaststätten. Ab dem Pfingstwochenende (30. Mai) dürfen voraussichtlich touristische Einrichtungen wie Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze sowie Ausflugsziele wie Schlösser, Freizeitparks, Schiffahrt etc. wieder öffnen. Schwimmbäder und Wellnessbereiche bleiben allerdings auch in den Hotels geschlossen.

Schulunterricht

Ab 11. Mai kommen die vierten Grundschulklassen sowie die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (11. Gymnasium, 9. Realschule und 8. Hauptschule) wieder in die Schule, möglicherweise im Schichtbetrieb.

Ab 18. Mai ist Präsenzunterricht auch geplant für die 1. Klasse Grundschule, die 5. Klasse Hauptschule sowie die 5. und 6. Klasse an Realschule und Gymnasium.

Nach den Pfingstferien sollen alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel Präsenzunterricht haben.

Um den Mindestabstand einhalten zu können, sollen die Schulen zum Beispiel wochenweise geteilte Lerngruppen im Schicht-Unterricht organisieren.

Schüler (und Lehrer), die einer Risikogruppe angehören, haben bis Pfingsten keine Präsenzpflicht. Sie dürfen auf Wunsch zu Hause lernen.

Ferien:

Die Pfingst- und Sommerferien sollen ebenso unangetastet bleiben wie die Wochenenden. Für Eltern, die ihre Urlaubsansprüche jetzt schon aufgebraucht haben, soll eine Notbetreuung für ihre Kinder sichergestellt werden.

Kindertagesbetreuung:

Privat organisierte Kinderbetreuung in festen Kleingruppen bei Verwandten oder Nachbarn soll erlaubt werden.

Feste, kleine Gruppen sind für auch die Voraussetzung für ein schrittweises Hochfahren der öffentlichen Kindertagesbetreuung. Termine sind noch nicht genannt worden. Zuerst sollen Tagespflegestellen mit höchstens fünf Kindern geöffnet werden, außerdem Waldkindergärten, Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf, Förderbedarf oder (drohender) Behinderung, Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender sowie Horte für Viertklässler.

Mindestens zwei Wochen später dürften dann eventuell die Vorschulkinder wieder in den Kindergarten gehen.

Verwandte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern besuchen

Das Besuchsverbot für Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäusern wird ab 9. Mai gelockert. Unter der Voraussetzung strenger Hygiene (z. a. Maskenpflicht und 1,5 m Mindestabstand) ist es dann einer festen, registrierten Kontaktperson oder einem Familienmitglied erlaubt, zu einer festen Besuchszeit in die Einrichtung zu kommen.

Handel und Dienstleistung

Alle Geschäfte und Dienstleister dürfen ab dem 11. Mai unter Auflagen (u. a. Maskenpflicht und 1,5 m Mindestabstand) wieder öffnen.