Sie betreuen gerne Kinder und können sich vorstellen, das auch zu Ihrem Beruf zu machen? Dann werden Sie doch Kindertagespflegeperson im Landkreis Neu-Ulm. Die Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder, aber auch für Kindergarten- und Schulkinder. Dabei können individuelle Bedürfnisse besonders gut berücksichtigt werden. Die Betreuung erfolgt im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.
Voraussetzung ist unter anderem ein Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson. Dafür müssen Interessierte entweder im Landkreis Neu-Ulm wohnen oder später (nach Abschluss des Kurses) im Landkreis als Kindertagespflegeperson/Assistenzkraft tätig sein. Zudem macht der Fachbereich Jugend und Familie am Landratsamt mindestens einen Hausbesuch, um einerseits die Örtlichkeiten zu begehen, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, und andererseits die Bewerberin bzw. den Bewerber besser kennen zu lernen.
Die Anmeldung zu den Qualifizierungskursen erfolgt ebenfalls über den Fachbereich Jugend und Familie. Der nächste Qualifizierungskurs beginnt im Januar 2024 und umfasst 160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Dauer beträgt ca. 5 – 6 Monate und gliedert sich in zwei Grundkurse sowie einen Aufbaukurs. Die Kurse umfassen überwiegend pädagogische und psychologische Themen sowie Themen zur Ernährung und der Selbstständigkeit.
Bereits nach Absolvierung des Grundkurs 1 kann eine Pflegeerlaubnis beim Fachbereich Jugend und Familie beantragt werden, um als Kindertagespflegeperson tätig zu werden. Die beiden anderen Kurse müssen gleich im Anschluss berufsbegleitend absolviert werden. Personen, die in Bayern bereits als pädagogische Fachkraft aufgrund ihrer Ausbildung gelten, müssen nur den Grundkurs 1 absolvieren.
Die Kosten für die Qualifizierungskurse betragen 250 Euro. Für Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfeleistungen betragen die Kosten 160 Euro, für pädagogisches Fachpersonal 80 Euro. Hiervon erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder einen Teil ausbezahlt, wenn sie den Kurs vollständig absolviert haben und als Kindertagespflegeperson tätig werden; und einen weiteren Teil, wenn sie länger als zwei Jahre als Kindertagespflegeperson arbeiten.
Als Kindertagespflegeperson ist man selbstständig und keine Angestellte des Landkreises Neu-Ulm oder einer Kommune. Die Betreuung kann zu Hause oder in Form der Großtagespflege in angemieteten Räumlichkeiten erfolgen. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Qualifizierung als Kindertagespflegeperson in einem Kindergarten als Assistenzkraft tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Grundkurse und der Aufbaukurs
erfolgreich abgeschlossen wurden. Im Anschluss müssen im Laufe des ersten Arbeitsjahres im Kindergarten nochmal 40 Unterrichtseinheiten Qualifizierung zur Assistenzkraft bei einem Institut, z. B. in Augsburg oder München, absolviert werden.
Interesse an einer Qualifizierung? Dann gerne bei Melanie Ostheimer vom Fachbereich Jugend und Familie unter melanie.ostheimer@lra.neu-ulm.de, 0731 7040 -53142 melden. www.landkreis-nu.de/Kindertagespflege