Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Frage und ihr genaues Hinschauen. Sie haben bemerkt, dass diese Kinder (und ihre Eltern) vermutlich in Not sind.
Mit solchen Fragen rufen immer wieder Menschen beim Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm und bei den Jugendämtern an.
Häufig höre ich bei der Beratung „Erziehung ist doch Privatsache!“ Stimmt, jede Familie hat andere Regeln, Werte und Vorstellungen. Die gemeinsame Grundlage ist aber immer, dass Kinder ein Recht auf Fürsorge und gewaltfreie Erziehung haben. Kindergartenkinder in ein Zimmer einzusperren, damit sie schlafen, steht ganz klar einer fürsorglichen, liebevollen Erziehung entgegen – und ist gegen das Gesetz. Dort steht: „Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen gegenüber Kinder sind unzulässig.“
Meine Erfahrung ist, Eltern wollen in der Regel das Beste für ihr Kind. Haben sie aber selbst als Kind wenig Fürsorglichkeit in der eigenen Kindheit erlebt, reagieren Eltern vor allem unter Stress oft so, wie sie es selbst als Kind erlebt haben.
Darum gibt es Erziehungsberatungsstellen bei der Diakonie, der Caritas und dem Kinderschutzbund in Ulm. Sie unterstützen Eltern und Kinder, neue Ideen für den Familienalltag zu finden, möglichst bevor Situationen völlig eskalieren.
Fällt Ihnen auf, dass in der Nachbarschaft ein Kind misshandelt wird oder Sie im Sportverein sehen, dass ein Kind nicht mit Essen und Kleidung versorgt wird, sollten Sie nicht wegschauen. Für den Kinderschutz sind die Erwachsenen einer Gesellschaft mitverantwortlich.
Damit Sie mit dieser Verantwortung nicht alleine sind, gibt es verschiedene Angebote:
Sie können sich an das Hilfetelefon des Kinderschutzbundes wenden, wenn sie unsicher sind, wie sie einer Familie helfen können. Vielleicht genügt es schon, auf die Möglichkeit einer Erziehungsberatung hinweisen. Wenn Sie keinen direkten Kontakt zu der Familie haben und unsicher sind, ob eine Gefährdung des Kindes vorliegt, können Sie sich an eine der Erziehungsberatungsstellen wenden. Wichtig dabei: Die Beraterinnen werden nicht vor Ort zu den Familien gehen, sondern überlegen mit Ihnen gemeinsam einen Hilfeweg.
Reichen diese Hilfen nicht aus oder ist die Gefährdung akut, können Sie sich an die Jugendämter in der Region wenden. Die Mitarbeitenden der Jugendämter können vor Ort persönlich mit der Familie sprechen und Hilfen, wie z.B. Familienhilfe, Kontakt zu Beratungsstellen etc. anbieten oder weitere Schritte zum Schutz der Kinder einleiten.
Alle diese Beratungen sind kostenfrei und auf Wunsch auch anonym, de