Im März beginnt jetzt eine schriftliche Befragung von Menschen mit Behinderung im Landkreis Neu-Ulm. Damit sollen verlässliche Daten zur Lebenssituation im Landkreis gewonnen werden, um die Bedürfnisse der Betroffenen in Zukunft noch besser zu berücksichtigen.
Hintergrund der Befragung
Im Rahmen der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts des Landkreises Neu-Ulm wird ein Inklusionskonzept erstellt. Ziel ist es, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung und deren Teilhabe an der Gesellschaft im Landkreis Neu-Ulm zu verbessern. Das Konzept bildet den örtlichen Handlungsbedarf ab und formuliert Leitziele sowie Maßnahmenvorschläge. Dafür wurde das BASIS-Institut in Gundelsheim bei Bamberg beauftragt, mit verschiedenen Methoden die aktuelle Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu untersuchen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Untersuchung ist dabei auch die direkte Befragung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern.
Was wird untersucht?
Fragen zur Gestaltung des Alltags oder Möglichkeiten einer selbstbestimmten Lebensführung werden aufgegriffen. Die Fragen beziehen sich auf alle wesentlichen Lebensbereiche. Wie steht es beispielsweise um die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum oder im öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Neu-Ulm? Wie ist der Bedarf an inklusiven Freizeitmöglichkeiten? Gibt es genügend Wohnangebote für Menschen mit Behinderung? Mit Hilfe der Befragung kann der konkrete Bedarf der Menschen mit Behinderung im Landkreis ermittelt werden. Unter anderem auf der Grundlage der Ergebnisse der Befragung wird dann das Inklusionskonzept erstellt.
Wie wird untersucht?
Insgesamt werden rund 2.000 betroffene Bürgerinnen und Bürger per Post einen Umfragebogen erhalten. Alle Teilnehmer wurden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt – mit Unterstützung des Zentrums Bayern Familie und Soziales, des Bezirks Schwaben und des Fachbereichs Jugend und Familie im Landratsamt Neu-Ulm. Auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wurde umfassend geachtet. Der Fragebogen enthält keine personenbezogenen Daten. Ein Rückschluss auf eine bestimmte Person ist nicht möglich. Die Teilnahme ist freiwillig. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die ein solches Schreiben erhalten, dieses ausgefüllt innerhalb von zwei Wochen an das Landratsamt zurückzusenden.
„Die Beteiligung der Bürger als Experten in eigener Sache ist eine zentrale Aufgabe des Inklusionskonzepts. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um Inklusion an den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung auszurichten. Sie haben dadurch die Möglichkeit, Ihre – Unsere Zukunft aktiv mitzugestalten und zur Verbesserung der Inklusion im Landkreis Neu-Ulm beizutragen“, teilt Manuel Fink, Beauftragter für Menschen mit Behinderung im Landkreis Neu-Ulm, mit.