Beratung zur Inklusion

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Verfahrenslotsin im Landratsamt Neu-Ulm hilft bei Fragen zur Behinderung oder drohender Behinderung

Die Verfahrenslotsin Rebekka Schmitt im Landratsamt Neu-Ulm hilft bei Fragen zu Unterstützungsangeboten bei Behinderungen, zu Problemen im Bereich Inklusion, zur Suche nach Hilfen aufgrund einer drohenden Behinderung und vielen mehr.

Die Sozialarbeiterin (M. A.), MBA unterstützt und berät Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie ihre Familien, Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person unter 27 Jahre alt ist und eine Behinderung hat oder eine Behinderung droht. Das Angebot ist freiwillig, unabhängig und kostenlos.

Als erstes plant Rebekka Schmitt, in den nächsten Monaten den Kontakt zu den vorhandenen Trägern innerhalb der Struktur der Behindertenhilfe aufzubauen und sich bekannt zu machen. Des Weiteren gilt es, die betroffenen Menschen mit Hilfe der unterschiedlichen Medien und Öffentlichkeitskanäle zu erreichen und sie über das neue Angebot zu informieren. Zudem sind Informationsveranstaltungen in den verschiedenen Familienstützpunkten, den Kommunen des Landkreises und im Landratsamt Neu-Ulm geplant. Des Weiteren soll es Sprechstunden nicht nur im Landratsamt, sondern auch in den Familienstützpunkten und online geben, um ein möglichst niederschwelliges Angebot zu machen.

Derzeit ist in Bayern der Bezirk Schwaben für die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zuständig. Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden vom Jugendamt gewährt. Ab 1. Januar 2028 sollen die Leistungen für alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderung – aus einer Hand vom Jugendhilfeträger gewährt werden.