Lehrer darf Handy abnehmen, aber nicht die Inhalte kontrollieren

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Achte Schülersprecherversammlung der Bildungsregion befasste sich mit Schulrecht

„Allgemeines Schulrecht – Welche Rechte haben Schüler und die Schulleitung“: Mit diesem selbst gewählten Thema hat sich die achte Schülersprecherversammlung der Bildungsregion Landkreis Neu-Ulm befasst. 21 Schülersprecherinnen und Schülersprecher kamen dazu ins Landratsamt.

Als Gesprächspartner standen ihnen zur Verfügung: stellvertretender Landrat Roland Bürzle, Sonja Seger (Referentin der Bildungsregion), Kristina Langer (Leiterin des Geschäftsbereichs „Bildungseinrichtungen, Kommunikationsmedien und Stiftungen“), Silvia Wawra (Schulrätin), Reinhold Kwiedor (Kreisjugendpfleger) und Heiko Schleifer (Leiter des Fachbereichs „Schule, Kindergarten, Sport, Kultur“).

Die Jugendlichen fragten, ob ihnen ein Lehrer das Handy abnehmen dürfe. Ja, erhielten sie als Antwort, wenn sie es auf dem Schulgelände entgegen des allgemeinen Verbots benutzten. Die Inhalte des Smartphones dürfe allerdings nur die Polizei zusammen mit der Schulleitung kontrollieren, nicht der einzelne Lehrer.

Einen Schüler beziehungsweise eine Schülerin des Klassenzimmers zu verweisen, ist nach Auskunft der Experten einem Lehrer grundsätzlich erlaubt. Das entlasse den Pädagogen aber nicht aus seiner Aufsichtspflicht.

Auch einen Dresscode, also Kleidungsvorschriften (zum Beispiel: keine Jogginghosen und Mützen/Kappen im Unterricht), zu erlassen sei der Schule gestattet. Die Vertreter der Bildungsregion empfahlen jedoch, Lehrerschaft und Schüler sollten sich gütlich auf Kompromisse einigen.

 

Für ihre nächste, dann neunte Versammlung im Frühjahr/Sommer 2017 wählten die Schülersprecherinnen und  -sprecher das Thema „Mobbing/Respekt“.